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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Exclusive Investor Journey Nordzypern

Veranstalter: KOMPASS - Forschungs- und Bildungsverein für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit (ZVR 1238380524)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem KOMPASS - Forschungs- und Bildungsverein für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Teilnehmer der Exclusive Investor Due-Diligence Journey Nordzypern (Reisezeitraum: 09. bis 16. Oktober 2026 bzw. Folgetermine).

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Organisation, Durchführung und Betreuung des 8-tägigen Studien-, Fach- und Due-Diligence-Programms in Nordzypern einschließlich der vertraglich vereinbarten Unterbringung, Transfers vor Ort, Verpflegung und Fachvorträge.

§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss & Teilnehmerbegrenzung

2.1 Die Bewerbung oder Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Reisevertrages dar.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail) durch den Veranstalter zustande.

2.3 Um eine individuelle und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 8 Personen streng limitiert. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Buchungsbestätigung und Vorab-Prüfung.

§ 3 Leistungen & Leistungsumfang

3.1 Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang umfasst:

3.2 Ausdrücklich NICHT im Preis enthalten sind:
Die internationale An- und Abreise per Flugzeug (Flugtickets zum Zielflughafen Larnaca LCA bzw. Ercan ECN), persönliche Zusatzversicherungen sowie individuelle Rechts-, Steuer- oder Notariatsdienstleistungen externer Partner.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

4.2 Der Restbetrag ist spätestens bis zum 07. September 2026 ohne weiteren Abzug zu begleichen.

4.3 Bei Buchungen nach dem 07. September 2026 ist der gesamte Reisepreis sofort mit Vertragsschluss fällig.

§ 5 Rücktritt, Stornierung & Umbuchung

5.1 Kostenfreie Stornierung: Der Teilnehmer kann bis einschließlich 09. September 2026 kostenfrei und ohne Angabe von Gründen schriftlich (per E-Mail an exitstrategyjourney@proton.me) vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet.

5.2 Stornierungsstaffel ab dem 10. September 2026:

5.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Reiseantritt eine qualifizierte Ersatzperson zu benennen, die in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

5.4 Empfehlung: Der Abschluss einer privaten Reise-Rücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl & Programmänderungen

6.1 Die reguläre Durchführung der Investor Journey setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen voraus.

6.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl bis zum 07. September 2026 nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Journey in einer angepassten Kleingruppen-Form durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter werden alle Zahlungen unverzüglich zu 100 % erstattet.

6.3 Notwendige wetter- oder organisationsbedingte Anpassungen des Programms (z. B. Reihenfolge der Exkursionen) bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Due-Diligence Journey gewahrt bleibt.

§ 7 Aufklärung & Disclaimer zu Fachberatungen

7.1 Das Programm der Investor Journey dient der fundierten Orientierung, Recherche und dem Kennenlernen von Rahmenbedingungen.

7.2 Keine Rechts- oder Steuerberatung durch den Veranstalter: Sämtliche Vorträge, Präsentationen und informellen Gespräche durch den Veranstalter oder dessen Moderatoren stellen keine verbindliche rechtliche, steuerliche oder anlagebezogene Einzelfallberatung dar. Individuelle Beratungsleistungen werden auf Wunsch ausschließlich von qualifizierten und am jeweiligen Standort zugelassenen Fachanwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern erbracht.

§ 8 Haftung & Eigenverantwortung

8.1 Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Jeder Teilnehmer ist für das Vorliegen gültiger Reisedokumente (Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit) und die Einhaltung der Einreise- und Zollbestimmungen der Republik Zypern und Nordzyperns selbst verantwortlich.

§ 9 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

9.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins in Österreich.

Stand: 16. August 2026 · KOMPASS - Forschungs- und Bildungsverein für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit (ZVR-Zahl 1238380524)